FAQ – alles rund um häufige Fragen und Antworten
Fragen zur Terminvereinbarung:
- Termine können telefonisch, per Mail oder persönlich in der Praxis vereinbart, bei Bedarf verschoben oder abgesagt werden.
- Ich bitte um frühzeitige Information per Telefon oder email. Es ermöglicht mir anderen bzw. wartenden Patienten diesen Platz anzubieten.
- Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden vorher) muss die Behandlung leider verrechnet werden.
Fragen zur Verordnung:
- Mit der Ihnen vom Arzt ausgestellten Verordnung für Physiotherapie haben Sie freie Therapeutenwahl in der Schweiz. Das heisst, Sie entscheiden wo Sie sich behandeln lassen wollen. Dies ist unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus und dem verordnenden Arzt.
- Eine Verordnung sollte innerhalb der ersten 5 Wochen ab Ausstellungsdatum angefangen werden. Insgesamt ist diese dann 3 Monate gültig.
Fragen zu Bezahlung und Rechnung:
- Kassenpflichtige Leistungen (Physiotherapie mit einer ärztlichen Verordnung) werden elektronisch via Ärztekasse direkt mit Ihrer Krankenkasse/ Versicherung abgerechnet Deshalb bekommen Sie keine Rechnung.
- Die Übernahme der Kosten ist abhängig von Ihrer gewählten Franchise und dem Selbstbehalt.
- Nicht-kassenpflichtige Leistungen (Massagen, Hilfsmittel etc.) müssen bar oder mit Debit-/Kreditkarte bezahlt werden. Postcard funktioniert nicht.
- Zusatzversicherung «Alternative Heilmittel»
- Bitte klären Sie vor Therapiebeginn ab, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung diese Kosten deckt.
- Einzelne Krankenkassen/ Versicherungen können keine elektronische Rechnungen verarbeiten. In diesen Fällen bekommen Sie von der Ärztekasse eine Rechnung mit Einzahlungsschein zugeschickt. Diese müssen Sie erst bezahlen. Mit dem beigefügten Rückforderungsbeleg können Sie die Kosten dann bei der Krankenkasse rückerstattet bekommen. Dies ist auch abhängig von Ihrer Franchise und dem Selbstbehalt.
Fragen zur Physiotherapie:
- Grundsätzlich ist der Tarif für Physiotherapie kein Zeittarif.
- Eine Behandlung dauert in der Regel bis zu 25 Minuten, inkl. Terminvereinbarung.
- Domizilbehandlungen
- Wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist in die Praxis zu kommen, gibt es die Möglichkeit, dass der Arzt eine sogenannte Domizilbehandlung verordnet. Dabei übernimmt die Krankenkasse/ Versicherung die Fahrkostenpauschale. Dies sollte aber immer im Voraus mit dieser abgeklärt werden, ob sie dies auch wirklich zahlt.